Was ist Mediation?
Die Mediation beruht auf dem Leitgedanken, eine von den Konfliktparteien als neutral akzeptierte Person ohne eigene Entscheidungsbefugnis als Vermittler einzuschalten. Die „Vermittlung“ geht dabei auf griechische Ursprünge zurück und durchzieht die Geschichtsschreibung bis in die heutige Zeit.
Die Mediation im heutigen Sinne als professionelles Verfahren der Streitbeilegung nahm sodann maßgeblich in den 70er Jahren des letzten Jahrhunderts in den USA ihren Anfang.
In einem Konflikt fehlt nämlich oft die Möglichkeit, aus einer anderen als der eigenen Perspektive auf das Geschehen und die beteiligten Akteure zu blicken. Die Mediation bietet hier die Chance, in einem strukturierten Verfahren Schritt für Schritt vom Konflikt zu einer Themenfindung zu kommen, zu denen sodann die wechselseitigen Interessen gehört und persönlichen Bedürfnisse herausgearbeitet werden, um sodann zu Lösungen zu kommen, die vor der Mediation noch nicht im Blick oder im Bereich des Möglichen erschienen.
Denn Konflikte als Chance und nicht als Bedrohung zu begreifen, ist bereits ein zentrales Element für deren Lösung.
Werden Konflikte nachhaltig gelöst, so stärkt dies das Gemeinschaftsgefühl und den Respekt der beteiligten Parteien füreinander. Hierdurch fällt es leichter, die berechtigten Interessen des Konfliktpartners auch in Zukunft besser zu verstehen und an einer gemeinsamen Lösung zu arbeiten. Die gemeinsame Erfahrung einer konstruktiven und nachhaltigen Konfliktlösung stärkt darüber hinaus auch den Umgang miteinander.
Der Mediator ist dabei
- unabhängiger und allparteilicher Dritter,
- dessen Aufgabe es ist, die Sprachlosigkeit hinsichtlich des Konflikts aufzulösen,
- die Erkenntnis und das Verständnis der Konfliktparteien für die eigene Position, wie auch die des anderen zu wecken
- und die Parteien bei der Lösungsfindung methodisch zu unterstützen.
Der Mediator stellt dabei den Rahmen für die Mediation und bietet mit den entsprechenden Methoden Werkzeuge für den Mediationsprozess an.
Für den Konflikt in der Sache und somit die Inhalte der Mediation sind allein die Medianden aufgrund ihrer Kenntnisse „spezialisiert“ und befähigt, eine für sie passende Lösung zu finden.
Daher gibt es in der Mediation einige wesentliche Grundsätze, die nachfolgend beispielhaft aufgeführt sind, und aus deren die Mediation in Abgrenzung zu anderen Verfahren ihren speziellen Nutzen ableitet:
- Eigenverantwortlichkeit
Die Konfliktparteien besitzen selbst die größte Kompetenz, ihren Streit zu lösen. Daher erarbeiten sie in eigener Verantwortung eine für sie maßgeschneiderte Lösung. Der Mediator hat keine eigenen Entscheidungskompetenzen. Er unterstützt den Kommunikationsprozess und ist für die Art und Weise des Vorgehens im Verlauf der Streitbeilegung verantwortlich. Er leitet die Parteien an, schnelle, flexible und auch kostengünstige Regelungen zu finden, von denen alle Seiten profitieren. - Bedürfnis- und Interessenorientierung
Die Mediation blickt hinter die verfestigten Positionen, um auf Basis der Interessen und Bedürfnisse eines Jeden einen Perspektivenwechsel vorzunehmen und darauf aufbauend neue Lösungsmöglichkeiten zu finden, die allen Beteiligten gerecht werden. - Freiwilligkeit
Die Teilnahme an einer Mediation ist freiwillig. Sowohl die Medianden als auch der Mediator können eine Mediation jederzeit beenden. Ohne entsprechende Bereitschaft ist keine Mediation möglich bzw. das resultierende Vorgehen keine Mediation. - Neutralität und Allparteilichkeit
Im Gegensatz zur Neutralität ist die in § 2 Absatz 3 Mediationsgesetz beschriebene Allparteilichkeit das verbindende Element zwischen Mediator und Parteien: „Der Mediator ist allen Parteien gleichermaßen verpflichtet.“, § 2 Abs. 3 MediationsG.
Mediation als Konfliktlösungsverfahren ist also überall dort einsetzbar, wo bei den Konfliktparteien das Interesse und die Motivation an einer einvernehmlichen, langfristig tragenden Lösung besteht. Sie ermöglicht ein konstruktives Miteinander auch nach der strittigen Auseinandersetzung und bietet sich daher auch für Konflikte oder Störungen an, die keinen rechtlichen Sachgrund haben, also gerichtlich nicht verhandelbar sind.